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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. ALLGEMEINES
Der Verkauf erfolgt ausschließlich zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Mit der ersten Auftragserteilung unterwirft sich der Käufer auch für künftige Aufträge den nachstehenden Bedingungen. Nur schriftlich bestätigte Bedingungen abweichender Art besitzen Gültigkeit.

2. ANGEBOT
Unsere Angebote und Preise sind freibleibend, Zwischenverkauf vorbehalten. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass alle von uns angebotenen Waren auch tatsächlich und zu den angegebenen Preisen lieferbar sind.

3. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Angegebene Preise verstehen sich in EURO ohne Mehrwertsteuer ab Lager ausschließlich Verpackung. Die Berichtigung von Rechnungsfehlern ist uns erlaubt. Es werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet. Bei Aufträgen mit Tagesbestellwert unter 50€ Nettowarenwert berechnen wir 6,00€ Mindermengenzuschlag. Bei Aufträgern mit Tagesbestellwert unter 100€ Nettowarenwert werden Ihnen 3,00€ berechnet.

Zahlungsbedingungen werden individuell vereinbart.
Die Skontierung von Zahlungen setzt voraus, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen restlos erfüllt sind.
 
4. EIGENTUMSVORBEHALT
Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Der Eigentumsübergang erfolgt durch Ausgleich sämtlicher Verbindlichkeiten durch den Käufer. Bei laufenden Rechnungen gilt der Eigentumsvorbehalt auch zur Sicherung unserer Saldoforderungen. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten ausreichend zu versichern. Die Ansprüche aus dem Vertrag hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gelten als an uns abgetreten. Wird die von uns gelieferte Ware notiert, mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so wird bereits jetzt vereinbart, da unser Eigentum an der einheitlichen Sache wert anteilsmäßig entsprechend dem Rechnungswert auf uns übergeht. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen der Ware sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers- insbesondere Zahlungsverzug- sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückzunehmen und ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.
Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947 und 948 des BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an den Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.

5. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
Die Obliegenheiten der §§ 377 und 378 HGB gelten mit der Maßgabe, dass der Käufer, der Kaufmann im Sinne des HGB ist, alle erkennbaren und der Käufer, der kein Kaufmann ist, alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen 5 Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen hat. Transportschäden sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Anlieferung per Bahn, mit Fahrzeugen des gewerblichen Güternah- und Fernverkehrs oder durch sonstige Verkehrsträger hat der Käufer die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer wahrzunehmen. Handels-üblicher Bruch und Schwund können nicht beanstandet werden.
Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Ware im Sinne § 459 Abs. 1 des BGB stehen dem Käufer unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
 
Kleinere Reklamationen bis zu einem maximalen Zeitaufwand von 30 Minuten (ZIV Arbeitsaufwand 6AW) werden von Ihnen behoben, ohne dass wir hierfür in Anspruch genommen werden.
Bei allen anderen Gewährleistungsansprüchen, die gegen Sie geltend gemacht werden, haben Sie uns zunächst Gelegenheit zur Überprüfung zu geben, ehe sodann von uns über das weitere Vorgehen, insbesondere eine Mängelbeseitigung durch uns oder eine Ersatzlieferung, entschieden wird.
Zugesicherte Eigenschaften im Sinne von § 459 Abs. 2 des BGB sind als Zusicherung ausdrücklich zu kennzeichnen. Eine Bezugnahme auf DIN-Normen beinhaltet grundsätzlich die nähere Waren-bezeichnung und begründet keine Zusicherung durch den Verkäufer, es sei denn, dass eine Zusicherung ausdrücklich vereinbart wurde.
Schadensersatzansprüche des Käufers aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
 
6. ZAHLUNGSVERZUG
Alle unsere Forderungen (auch Wechsel) werden bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen sofort fällig, das gilt auch wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit wesentlich beeinflussen. In einem solchen Falle sind wir berechtigt ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, andernfalls sind wir berechtigt vom Vertag zurückzutreten. Auf Grund von Zahlungsverzug verlieren alle getroffenen Sondervereinbarungen ihre Gültigkeit. Unter diesen Voraussetzungen kann von uns auch die Weiterveräußerung unserer Ware untersagt und die Rückgabe verlangt werden.

7. RETOUREN
Beanstandungen müssen sofort nach Erhalt der Ware, spätestens nach 8 Tagen schriftlich bei uns erfolgen. Als Händler treten wir nur in die von unseren Lieferanten gegebenen Gewährleistungen ein bzw. vertreten und vermitteln den Anspruch des Käufers bei dem jeweiligen Hersteller. Ansprüche auf Schadenersatz oder entgangenem Gewinn sind stets ausgeschlossen. Bestehen berechtigte Ansprüche so bleibt es uns überlassen entweder Ersatz zu liefern oder den Wert bzw. einen Teilwert gutzuschreiben. Werden vom Käufer eigenmächtig Änderungen bzw. Reparaturen vorgenommen, so entfällt jeder Garantieanspruch. Eine Gutschrift erfolgt nur bei Neuware, gebrauchte Waren werden repariert zurückgeschickt. Die Rücklieferung von Ware erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung bzw. schriftlicher Vereinbarung. Bei Rücklieferung falsch bestellter Ware erheben wir eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 10% auf den Nettowarenwert.
Sonderbestellungen bzw. auf besonderen Wunsch bestellte Waren sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

8. GEWÄHRLEISTUNG
Die Gewährleistungsfristen betragen für unsere Waren grundsätzlich sechs Monate ab Lieferung. Hat der Hersteller längere Gewährleistungsfristen uns gegenüber zugesagt, so geben wir die längeren Gewährleistungsfristen an unsere Kunden weiter, aber eingeschränkt auf die Leistungen des Herstellers. Gewährleistungsansprüche des Käufers können nur bei Einhaltung der unter Absatz 6 vereinbarten Fristen anerkannt werden. Die mangelhaften Teile sind uns porto- und frachtfrei zuzustellen. Ein Anspruch auf Wandlung der Minderung besteht nur für den Fall, dass wir nicht in der Lage sind, den Mangel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beseitigen. Dem Käufer stehen Gewährleistungsansprüche nicht zu, wenn der Liefergegenstand von dritter Seite oder durch den Käufer selbst oder durch Einbau von Fremdteilen derart verändert wurde, dass sich die Ursache des Mangels, nicht mehr erkennen lässt. Gewährleistungsansprüche des Käufers werden von uns bei Veränderung der Sache dann anerkannt, wenn der Mangel nicht im ursprünglichen Zusammenhang mit den genannten Veränderungen der Sache steht. Unsere Pflicht zur Gewährleistung erlischt ebenfalls, wenn der Käufer die für den Liefergegenstand geltenden Wartungs- und Bedienungsvorschriften mißachtet und der Mangel deshalb entstanden ist. Natürlicher Verschleiß und Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

9. GERICHTSSTAND/ERFÜLLUNGSORT
Erfüllungsort ist 03238 Massen. Für etwaige Streitigkeiten, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben auch Scheck- und Wechselklagen ist Gerichtsstand 04924 Bad Liebenwerda.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der Übrigen, es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Hiermit verlieren alle bisherigen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ihre Gültigkeit.

Kessel-Zweirad GmbH Massen/Finsterwalde den 01.01.2021